letztes Update: Montag, 21. Dezember 2020, 9.00 Uhr
In der Schweiz nimmt die Zahl der Corona-Infizierungen wieder rasch zu. Der Bundesrat hat die Situation in der Schweiz derzeit als besondere Lage gemäss Epidemiengesetzt eingestuft. Der Bundesrat ruft die Bevölkerung auf, Verantwortung zu übernehmen: Bleiben Sie zu Hause.
Das Auftreten des Coronavirus und die dadurch ergriffenen Schutzmassnahmen der Behörden lösen Lieferengpässe und Nachfragerückgänge aus, die zu Arbeitsausfällen führen können. Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie in dieser Situation speziell gefordert den kurz- und langfristigen Auswirkungen entgegenzutreten.
Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung oder Einstellung der Arbeit in einem Betrieb aus unvermeidbaren wirtschaftlichen Gründen. Arbeitsausfälle als Folge des Coronavirus gehören nicht zum normalen Betriebsrisiko und berechtigen zum Bezug der Kurzarbeitsentschädigung (KAE).
Bundesrat stockt Corona-Hilfe auf über 60 Milliarden Franken auf.
Unbürokratisch, gezielt und rasch. So will der Bundesrat der Wirtschaft, der Kultur und dem Sport helfen. Er will verhindern, dass solide Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.
Selbständigerwerbende, die durch die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus Einkommensverluste erleiden, haben Anspruch auf Entschädigung.
Einberufene oder geplante Versammlungen werden im Einklang mit der COVID-19-Verordnung 3 bis auf weiteres schriftlich durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Wir sind mit sämtlichen von uns beauftragten Reinigungsinstituten in Kontakt um sicherzustellen, dass die verschärften Hygienemassahmen auch im Bereich der Hausreinigung umgesetzt werden.
Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.
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