Dank langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Stockwerk- und Miteigentümergemeinschaften kümmern wir uns mit viel Engagement um Ihre Liegenschaft. Wir handeln vorausschauend und kompetent, vorallem aber nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen.
Wir übernehmen die ordentliche Verwaltung der Liegenschaft, das heisst wir vollziehen alle Handlungen der Gemeinschaft gemäss Vorschriften des Gesetzes, des Reglements und den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
In der Regel übernehmen wir sowohl die kaufmännische wie auch die technische Verwaltung der Liegenschaft. Die nachfolgende Auflistung soll eine kurze Übersicht von möglichen Aufgaben in der Verwaltung von Stockwerk- und Miteigentümergemeinschaften geben. Die Liste ist nicht abschliessend.
Kaufmännische Verwaltung
Technische Verwaltung
Die ordentliche Stockwerk- oder Miteigentümerversammlung findet einmal jährlich statt und wird durch uns einberufen. Bei dieser in der Regel ein- bis zweistündigen Sitzung informieren wir die Eigentümer über nennenswerte Vorkommnisse des vergangenen Jahres, berichten über die Jahresrechnung und lassen die Eigentümer über den Rechnungsabschluss, das neue Budget und die künftige Entwicklung der Liegenschaft abstimmen.
Damit wir den Eigentümern möglichst transparente Entscheidungsgrundlagen vorlegen und die Entscheidungsfindung damit effizient gestalten können, bereiten wir die Versammlung stets in enger Zusammenarbeit mit Ausschussmitgliedern / Delegierten vor.
Weitere interessante Informationen über die Eigentümerversammlung finden Sie in unseren Spezialthemen, die wir für Sie aufbereitet haben.
Wir legen viel Wert auf eine ordentliche und transparente Buchführung, die es den Eigentümern ermöglicht ihre finanziellen Verpflichtungen jederzeit überblicken zu können.
Die Budgetierung, neben der Buchführung ein weiteres zentrales Element der kaufmännischen Verwaltung von Stockwerk- und Miteigentum, wird im Austausch mit den Ausschussmitgliedern/Delegierten erarbeitet und der Versammlung einmal jährlich zur Genehmigung vorgelegt.
Zur Unterstützung des Budgetierungsprozesses arbeiten wir mit einer jährlich nachgeführten Unterhaltsplanung. Diese ermöglicht, kleinere und grössere Investitionen ordentlich zu budgetieren und verhindert gleichzeitig, dass die Eigentümer mit einer unerwarteten Kostenentwicklung konfrontiert werden.
Ausgehend vom Budget kümmern wir uns um das Inkasso der Budgetvorschüsse an die gemeinschaftlichen Kosten und den Erneuerungsfonds und verantworten das Forderungsmanagement gegenüber Dritten.
Der Jahresabschluss wird den Eigentümern an der ordentlichen Eigentümerversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Dabei achten wir bei der Anfertigung auf eine einfach lesbare und verständliche Berichterstattung.
Die Abrechnung enthält Vorjahres- und Budgetvergleiche, die detaillierten Aufwandpositionen und die Kostenverteilung.
Die Wertquote drückt die Rechtsposition des einzelnen Stockwerkeigentümers gegenüber den anderen aus. ...
In der Stockwerk- oder Miteigentümerversammlung kommen die Eigentümer zum Zweck der ...
Eine Sanierung von Dach oder Fassade kann eine grosse finanzielle Belastung für die einzelnen Eigentümer bedeuten. ...
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