Bei Wohn- und Geschäftsräumen sind die Nebenkosten die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters für Leistungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen, wie Heizungs-, Warmwasser- und ähnliche Betriebskosten, sowie für öffentliche Abgaben, die sich aus dem Gebrauch der Sache ergeben. Die folgende Liste von Nebenkostenarten ist nicht abschliessend:
Sofern im Mietvertrag keine Nebenkosten ausgeschieden sind, gelten alle Kosten als im Mietzins inbegriffen. Jede vom Vermieter beanspruchte Nebenkostenposition muss im Mietvertrag einzeln benannt werden, unabhängig ob Pauschal- oder Akontozahlungen vereinbart werden.
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