Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament die Unterstützung für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung verlängert und ausgeweitet.
Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament die Unterstützung für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung verlängert und ausgeweitet.
Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament die Unterstützung für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung verlängert und ausgeweitet.
Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.
Die Vorgaben für die Abrechnung von Kurzarbeit sind per 1. September 2020 teilweise geändert worden. Das vereinfachte Verfahren für Abrechnungen bleibt bestehen.