Pensionierung - Wie Sie Ihre Frühpensionierung richtig planen
Sie wollen vorzeitig in den Ruhestand gehen? Eine frühzeitige Planung ist wichtig, um den neuen Lebensabschnitt mit einem guten Gefühl anzugehen. UP|DATE zeigt auf, wie Sie Ihre Frühpensionierung richtig planen: Wie Sie am besten vorgehen, worauf Sie achten müssen und welche finanziellen Aspekte Sie einbeziehen müssen.
Am 1. Januar 2020 tritt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in Kraft. Das Bundesgesetz hat Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen aber auch auf die Lohnkosten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Auf den 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten gemäss Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung auf die Arbeitslosenquote von 5 Prozent gesenkt.
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir die neue Stelle als Assistentin Treuhand & Immobilien erfolgreich besetzen konnten. Ab 1. November 2019 wird Alexandra Hilfiker ihre neue Funktion bei uns übernehmen.
Steuerreform und AHV-Finanzierung - Was Sie jetzt anpacken müssen
Am 1. Januar 2020 tritt die STAF – die aus der Reform der Unternehmenssteuer und aus der Zusatzfinanzierung der AHV besteht – in Kraft. Unternehmen müssen jetzt handeln, damit sie bis dahin mögliches Optimierungspotenzial der STAF ausschöpfen können.
Als Treuhandpartner des IFJ Institut für Jungunternehmen unterstützen wir Startups und Jungunternehmen bei der Verwirklichung ihrer Vision und begleiten sie mit unserem Know-how in der Finanz- und Personalführung. Im Rahmen dieser Tätigkeit erhalten wir immer wieder die Gelegenheit auf spannende Begegnungen mit Jungunternehmern und Gründern.
Mitarbeiterführung - Was macht den guten Chef, die gute Chefin aus?
In der Theorie gibt es viele Führungsstile. Und jede Epoche hat ihre Favoriten. Was für die alte Garde funktioniert, zielt am jungen Berufsnachwuchs vielleicht vorbei. Gedanken zum eigenen Führungsstil lohnen sich. Letztlich auch, weil es das Unternehmensergebnis direkt beeinflusst.
Die WAK-S (Wirtschaftskommission des Ständerates) schlägt vor im Gegenzug für die Abschaffung des Eigenmietwertes für selbstbewohntes Wohneigentum, die Abzüge für die Gewinnungskosten, das heisst Unterhaltskosten, Instandsetzungskosten von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien sowie die Kosten für die Verwaltung durch Dritte, auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene aufzuheben. Auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften soll der Eigenmietwert bestehen und damit auch die Gewinnungskosten abzugsfähig bleiben.
Wir bauen unsere digitalen Angebote für unsere Kunden laufend aus. Neben der AMW Cloud, welche vorwiegend im Treuhandbereich und im Informationsaustausch mit Liegenschafteneigentümer zum Einsatz kommt, bieten wir unseren Mietern ab sofort ein neues Portal mit interessanten Informationen rund ums Wohnen und Mieten.
Als Mitglied des SVIT, dem wichtigsten Immobilienverband der Schweiz, können wir unsere Position als kundenorientiertes Immobilienunternehmen mit hohen Qualitätsstandards weiter stärken.
SVIT-Mitglieder stehen dafür, die Interessen ihrer Kunden ehrlich, offen und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Der Netzwerk-Charakter des SVIT erlaubt uns einen wertvollen Austausch mit anderen Immobilienexperten um die Bedürfnisse unserer Kunden stets bestmöglich abzudecken.
Mit grosser Freude stellen wir Ihnen heute unsere erste eigene Firmenbroschüre vor. Darin finden Sie einen Überblick unserer Dienstleistungen im Treuhand- und Immobilienbereich. Laden Sie sich die Broschüre gleich hier herunter oder bestellen Sie Ihr gedrucktes Exemplar über das Kontaktformular.
AMW Treuhand & Immobilien AG
Pünten 4
CH-8602 Wangen bei Dübendorf
Telefon +41 (0)44 888 51 51
Email office@amw-treuhand.ch