Per Ende 2017 werden sämtliche Telefonieanschlüsse (analog und ISDN) auf die moderne IP-Technologie umgestellt.
Die Voraussetzungen, unter welchen ein Anfangsmietzins vor der Schlichtungsbehörde angefochten werden kann, sind nicht kumulativ zu erfüllen sondern können gemäss neuster Rechtsprechung des Bundesgerichts alternativ gelten. Der Nachweis einer Wohnungsnot reicht demgemäss für die Anfechtung der Anfangsmiete aus.
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