Die Wertquote drückt die Rechtsposition des einzelnen Stockwerkeigentümers gegenüber den anderen aus. Sie bezieht sich sowohl auf die Rechte als auch auf die Pflichten des Stockwerkeigentümers.
Qualifiziertes Mehr
Das Gesetz oder das Reglement können bestimmte Beschlüsse der Eigentümerversammlung dem qualifizierten Mehr nach Köpfen und Wertquoten unterstellen. Die Wertquote spielt somit eine wichtige Rolle bei der Beschlussfassung. Mit einem solchen Mehrheitserfordernis wird die Minderheit besser berücksichtig, welche einen grösseren wirtschaftlichen Anteil am Stockwerkeigentum hält. Die Beschlussfähigkeit beim qualifizierten Mehr ist an die Anwesenheit der Hälfte der Stockwerkeigentümer, welche gleichzeitig zumindest die Hälfte der Wertquoten vertreten, gebunden.
Beschlüsse die das qualifizierte Mehr erfordern (nicht abschliessend)
Beschlüsse die die Einstimmigkeit erfordern (nicht abschliessend)
Verteilung von Kosten und Erträgen
Die Stockwerk- oder Miteigentümer haben sich im Umfang ihrer Wertquote an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten zu beteiligen und entsprechende Beiträge zu leisten.
Erträge aus gemeinschaftlichen Teilen, wie zum Beispiel Mieterträgen für Parkplätze oder die Abwartswohnung werden unter Vorbehalt anderslautender Vereinbarungen ebenfalls im Verhältnis der Wertquoten aufgeteilt. In der Regel wird aber auf die Verteilung der Erträge verzichtet und die Einnahmen werden dazu verwendet um gemeinschaftliche Kosten zu bezahlen oder den Erneuerungsfonds zu äuffnen.
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