In der Regel wird die Wohnungsabnahme mit dem bisherigen Mieter durchgeführt und gleichzeitig oder anschliessend an den Nachfolgemieter übergeben. Die Wohnungsabnahme dient der Verwaltung zur Zustandsaufnahme des Wohnobjekts. Allfällige Reparaturen oder Instandstellungen können somit rechtzeitig in Auftrag gegeben werden.
Rückgabe
Gemäss Art. 267 OR muss der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Der Mieter haftet dem Vermieter für die Behebung kleiner Mängel und für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Mietobjekts. Bei grösseren Mängeln haftet der Mieter für die übermässige Abnutzung des Mietobjekts.
Reinigung
Übergabeprotokoll/Mängelliste
Nach Mietantritt hat der Mieter das Recht, Mängel am Mietobjekt dem Vermieter innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt das Mietobjekt grundsätzlich als in gutem Zustand übernommen. Wir empfehlen Ihnen dafür die lizzy - Mängelliste App zu nutzen.
Checkliste
Damit die Wohnungsabnahme reibungslos abläuft, finden Sie hier eine Checkliste, welche die wesentlichsten Punkte enthält. Die Checkliste ist nicht abschliessend und geht nicht auf die Besonderheiten einzelner Objekte ein.
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